Steuertheorie

Steuertheorie
1. I.w.S.: Sammelbezeichnung für die  Steuerrechtfertigungslehre, die Lehre vom  Steuersystem ( Steuersystemtheorie) die Lehre von den  Steuerwirkungen, die Lehre von den Steuergrundsätzen ( Besteuerungsprinzipien) und die Lehre von den  Grenzen der Besteuerung. Begriff hat in dem Sinn sich in der Literatur nicht durchgesetzt.
- 2. I.e.S.: Synonyme Bezeichnung für die Steuerrechtfertigungslehre. – Vgl. auch  Finanztheorie.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Fenstersteuer — Die Fenstersteuer war eine Steuer, die ein Eigentümer auf die zu seinem Wohnraum gehörenden Fenster zu zahlen hatte. Es gab sie in Frankreich vom 24. November 1798 an für gut 100 Jahre als Tür und Fenstersteuer (jährlicher Ertrag etwa 60… …   Deutsch Wikipedia

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  • Steuerrechtfertigungslehre — Lehre zur Begründung der Erhebung von ⇡ Steuern. Die St. geht von den Funktionen des Gemeinwesens aus. Arten: (1) Äquivalenztheorie (auf dem ⇡ Äquivalenzprinzip aufbauende St.; Interessentheorie); (2) Assekuranztheorie (auf dem ⇡… …   Lexikon der Economics

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